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   VGH Bayern, 13.05.2014 - 12 C 14.831   

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VGH Bayern, 13.05.2014 - 12 C 14.831 (https://dejure.org/2014,58671)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2014 - 12 C 14.831 (https://dejure.org/2014,58671)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 12 C 14.831 (https://dejure.org/2014,58671)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 12 C 14.831
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 22.11 - BVerwGE 144, 313 ff. und U. v.19.3.2013 - 5 C 16.12 - NJW 2013, 1832 ff.), auf die das Verwaltungsgericht den Kläger ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. Aktenvermerk Bl. 59 der Gerichtsakte), können die im Sozialhilferecht geltenden Einkommensermittlungsvorschriften ergänzend und sinngemäß angewandt werden, wenn und soweit das Jugendhilferecht keine speziellen Bestimmungen enthält und dessen Besonderheiten dem nicht entgegenstehen.

    Eine derart streng an den jeweiligen Monatsbezügen ausgerichtete Einzelberechnung widerspricht indes nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.10.2012 - 5 C 22.11 - BVerwGE 144, 313 Rn. 20) dem im Jugendhilferecht geltenden Grundsatz der einfachen und schnellen Einkommensberechnung.

  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 12 C 14.831
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 22.11 - BVerwGE 144, 313 ff. und U. v.19.3.2013 - 5 C 16.12 - NJW 2013, 1832 ff.), auf die das Verwaltungsgericht den Kläger ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. Aktenvermerk Bl. 59 der Gerichtsakte), können die im Sozialhilferecht geltenden Einkommensermittlungsvorschriften ergänzend und sinngemäß angewandt werden, wenn und soweit das Jugendhilferecht keine speziellen Bestimmungen enthält und dessen Besonderheiten dem nicht entgegenstehen.

    Hier geht das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 19.3.2013 - 5 C 16.12 - NJW 2013, 1832 ff. LS 2) aufgrund der monatlich stark schwankenden Einnahmen und dem zeitlichen Auseinanderfallen von Einnahmen und zugehörigen Ausgaben von der Notwendigkeit der Ermittlung des durchschnittlichen Monatseinkommens eines Jahres aus.

  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 12 C 14.831
    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 19.8.2010 - 5 C 10.09 - BVerwGE 137, 357 ff.) beinhaltet die Heranziehung in angemessenem Umfang, dass dem Kostenbeitragspflichtigen im Rahmen einer unterhaltsrechtlichen Vergleichsberechnung nach Abzug des Kostenbeitrags von seinen Einkünften der sog. unterhaltsrechtliche Selbstbehalt verbleiben muss.
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 57/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 12 C 14.831
    Auch unter Berücksichtigung des spezifischen Erfolgsmaßstab im Prozesskostenhilfeverfahren (vgl. hierzu jüngst BVerfG, B. v. 17.2.2014 - 2 BvR 57/13 - juris Rn. 10) hatte die Klage im Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (nach Ergehen des Urteils erster Instanz) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
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